Vermehrt tauchen seitens unseren gemeinsamen Kunden Fragen zu eventuellen Impfverpflichtungen auf. Hotelplan Suisse hat bis auf weiteres untenstehendes Vorgehen in diesem Zusammenhang definiert, auf welches bei Rückfragen von Kunden zurückgegriffen werden kann:
• Eine Impfpflicht seitens der Destination oder Leistungsträger ist kein Grund für eine kostenlose Umbuchung oder Annullation.
• Bei bestehenden Buchungen, die neu einer Impfpflicht obliegen, aber keine Impfung in der Schweiz möglich ist (Knappheit, Risikogruppen werden zuerst geimpft etc.), können Pauschalreisen kostenlos umgebucht oder annulliert werden, sofern nachweisbar keine Impfung möglich ist.
In einem solchen Fall erwarten wir eine Meldung seitens der Buchungsstelle ca. 3 Wochen vor Abreise, um den Fall individuell zu prüfen. Einzelleistungen werden mit den effektiven Spesen umgebucht oder annulliert.
• Kunden, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere, Kranke, Allergiker etc.), können mit entsprechenden Nachweisen die Pauschalreise kostenlos umbuchen oder annullieren.
• Neubuchungen, bei denen bei Buchung die Impfpflicht bereits bekannt ist, können nicht kostenlos annulliert werden, sollte keine Impfmöglichkeit in der Schweiz bestehen. Das Risiko trägt der Kunde und es gelten die AVRB.